Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 


1. Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für die Lieferung von Sachen nach Maßgabe des zwischen uns und dem gewerblich handelnden Kunden geschlossenen Vertrages. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich die Zustimmung erklärt.

2. Preisanpassung

Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 5 % oder mehr über dem vereinbarten Entgelt, haben beide Vertragspartner das Recht, durch unverzügliche schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten.

3. Aufrechnungsverbote/Zurückbehaltungsrechte

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4. Haftung für Mängel

Der Kunde hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Wir treten sämtliche uns zustehende Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller der verkauften Sache an den Kunden ab. Mit Abschluss des Kaufvertrages nimmt der Kunde die Abtretung an.  Die Wirkungsweise der verkauften Sache entspricht den Arbeitsblättern und sonstigen Angaben des Herstellers. Für fehlerhafte Verwendung der Sache durch den Kunden wird von uns keine Haftung übernommen.

5. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde. Der Kunde tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften zustehenden Forderungen gegen seine Kunde zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder Verbindung mit anderen Sachen erwerben wir unmittelbar Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

6. Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Verjährungsbeginns gilt §199 BGB.

7. Erfüllungsort/Rechtswahl/Gerichtstand

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser inländischer Geschäftssitz. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ergänzend zum Vertrag gelten die Regelungen des HGB. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für unseren inländischen Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.